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Offener Brief an Merz zu einem starken Cap im zweiten EU-Emissionshandel

Lasst uns die Union beim Wort nehmen.

Hier der Offene Brief zum Download.


Hier die Pressemitteilung zum Offenen Brief zum Download.



Unser Aufruf an den Bundeskanzler, den 50 Gruppen unterzeichnet haben:

Setzen Sie sich ein für eine starke Emissionsobergrenze (Cap) im zweiten EU-Emissionshandel für Wärme und Verkehr.


Warum?

  • Ein starkes Cap ist eine wichtige Voraussetzung, um die EU-Ziele bei Wärme- und Verkehr einzuhalten.
  • Politische Eingriffe zur Preisbegrenzung untergraben Planungssicherheit und Zielerreichung.

Wir fordern ein klares politisches Commitment der Bundesregierung zu einem glaubwürdigen Cap im EU-ETS 2.

Alle Akteure brauchen jetzt Planungssicherheit, dass die EU ihre CO₂-Ziele einhält. Darauf aufbauend kann in eine fossilfreie Zukunft investiert werden.

Die Union setzt laut Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 zentral auf den Emissionshandel. Dies muss bedeuten, sich auch zu einem starken Cap im EU-ETS 2 zu bekennen und damit grundsätzlich zu CO₂-Preisen in der Höhe, wie zur Einhaltung des Caps notwendig sind ("whatever it takes").


Hintergrundinformationen


Was ist ein Cap?

In einem staatlichen Emissionshandel (ETS) können wir als Gesellschaft über die Festlegung der Zertifikatemenge (Cap, Emissionsobergrenze) entscheiden, wie viele CO2-Emissionen wir noch zulassen.

Es ergibt sich dann der CO2-Preis, der notwendig ist, um dieses Cap einzuhalten.

► Mit harten Caps halten wir daher unsere CO2-Ziele ein!


EU-Emissionshandelssysteme

  • Bestehender EU-ETS 1: Stromerzeugung, bestimmte industrielle Prozesse und innereuropäische Luft- und Schifffahrt
    ► Anlagenbetreiber müssen Zertifikate kaufen (Downstream)
  • EU-ETS 2: restlichen Bereiche Wärme und Verkehr (bisher geplante Einführung: 2027)
    ► In-Verkehr-Bringer von fossilen Brennstoffen müssen Zertifikate kaufen (Upstream)
    ► ersetzt in Deutschland den CO2-Festpreis (2025: 55 € / t CO2; rd. 13 ct je Liter Benzin)

Kurzes Video des Umweltbundesamtes zu 20 Jahren EU-ETS 1 und dem neuen EU-ETS 2:


Sozialer Ausgleich erforderlich

Ein CO2-Preis allein wirkt regressiv, da Geringverdiener einen höheren Anteil ihres Einkommens für Energie ausgeben. Daher ist ein sozialer Ausgleich erforderlich.

Durch z. B. eine Pro-Kopf-Ausschüttung der gesamten Einnahmen aus der Bepreisung von CO2 wird das Gesamtsystem progressiv, da die Pro-Kopf-Emissionen von Geringverdienern in aller Regel deutlich unter dem Durchschnitt liegen (s.a. unsern co2-preis-rechner.de und dieses FÖS-Factsheet).

Für soziale Härtefälle braucht es auf jeden Fall sehr zielgenaue zusätzliche sozialpolitische Instrumente.


Mehr auf unserer Webseite unter Klimalösungen und Klimawissen: https://www.ccl-d.org


Offener Brief (Download hier)

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